Klasse 30 enthält im Wesentlichen für den Verzehr oder die Konservierung zubereitete Nah-rungsmittel pflanzlicher Herkunft sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Kaffee-, Kakao- oder Schokoladegetränke;
– für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide (z.B. Haferflocken oder andere Getreideflocken).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft (siehe alphabetische Warenliste);
– Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel (Kl. 1);
– medizinische Tees und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);
– Babykost (Kl. 5);
– rohes Getreide (Kl. 31);
– Tiernahrungsmittel (Kl. 31)

Quelle: DPMA

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