2. Folgenden Dienstleistungen sind künftig die Waren oder Warengruppen hinzuzufügen, für die sie erbracht werden:

„Installationsarbeiten, in Bezug auf…“ (Klasse 37)
siehe oben (Begriff der Klassenüberschrift)

„Reparaturwesen, in Bezug auf…“ (Klasse 37)
siehe oben (Begriff der Klassenüberschrift)
auch bisherige Praxis!

„Einzelhandelsdienstleistungen, in Bezug auf…“ (Klasse 35)
auch bisherige Praxis!

„Großhandelsdienstleistungen, in Bezug auf…“ (Klasse 35)
auch bisherige Praxis!

Quelle: DPMA

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