Diese Klasse enthält insbesondere:

– Motoren für Landfahrzeuge;
– Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Landfahrzeuge;
– Luftkissenfahrzeuge.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

– bestimmte Fahrzeugteile (siehe alphabetische Warenliste);
– Schienenbaumaterial aus Metall (Kl. 6);
– Motoren, Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen solche für Landfahrzeuge (Kl. 7);
– Motorenteile aller Art (Kl. 7).

Quelle: DPMA

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