Diese Klasse enthält insbesondere:
– Motoren für Landfahrzeuge;
– Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Landfahrzeuge;
– Luftkissenfahrzeuge.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Fahrzeugteile (siehe alphabetische Warenliste);
– Schienenbaumaterial aus Metall (Kl. 6);
– Motoren, Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen solche für Landfahrzeuge (Kl. 7);
– Motorenteile aller Art (Kl. 7).
Quelle: DPMA
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