Klasse 14 enthält im Wesentlichen Edelmetalle und daraus hergestellte Gegenstände soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, sowie, allgemein, Juwelierwaren, Schmuckwaren und Uhren.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– echte und unechte Schmuckwaren;
– Manschettenknöpfe, Krawattennadeln.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Erzeugnisse aus Edelmetallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler (Kl. 2); Goldamalgame für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5); Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel (Kl. 8); elektrische Kontakte (Kl. 9); Schreibfedern aus Gold (Kl. 16); Teekannen (Kl. 21); Gold- und Silberstickereien (Kl. 26); Zigarrenetuis, -kästen, -kisten (Kl. 34);
– Kunstgegenstände, so weit sie nicht aus Edelmetallen bestehen (diese werden entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert).

Quelle: DPMA

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