Hinweis für Markenanmelder über eine Praxisänderung bei der Klassifikation
Betrifft Markenanmeldungen ab dem 1. Januar 2011

Bei Markenanmeldungen, die ab dem 1. Januar 2011 im DPMA eingehen, werden unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe anhand der jeweils angegebenen Klasse ausgelegt. Das bedeutet für Sie:

* Bei der Benutzung von Begriffen, die Sie in unserer „Suchmaschine“ ( http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html) finden, hat die Praxisänderung keine Auswirkung.

* Wenn Sie zur Formulierung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Begriffe verwenden, die verschiedenen Klassen zugeordnet werden können, werden diese durch die Angabe der Klassenziffer eindeutig klassifizierbar; es bedarf daher keiner Präzisierung. Dies betrifft Materialangaben, Zweckbestimmungen oder auch so genannte „Klassenvermerke“ (z.B. „nicht aus Metall“, „für medizinische Zwecke“, „soweit in Klasse xy enthalten“). Solche Präzisierungen können künftig entfallen, wenn der Anmelder durch die Auswahl der Klasse zu erkennen gegeben hat, wie er den von ihm gewählten Begriff meint und somit der Zweck der Präzisierung durch die zwingende Gruppierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses bereits erreicht ist.

Bitte beachten Sie:
Die Beanspruchung eines Waren- oder Dienstleistungsbegriffes, der durch die Klassenziffer ausreichend präzisiert ist, kann nachträglich nicht mehr auf eine weitere Klasse ausgedehnt werden, weil dies eine unzulässige Erweiterung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses darstellen würde.

Quelle: DPMA

, ,
Trackback

no comment untill now

Sorry, comments closed.