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Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:
„Babywindeln“ werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden „Babywindelhöschen“ in Klasse 5 klassifiziert. „Babyhöschen [Bekleidung]“ gehören in Klasse 25.
Quelle: DPMA
![](http://www.nizzaklassen.de/wp-content/uploads/2024/02/index-728x90-1.gif)
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