In dem Telefonat mit der Mandantschaft teilte diese mit, dass sie die Marke gerne geschützt haben möchte für

Einführhilfen von Staplerinstrumenten im Rahmen der transanalen Stapleranastomose

Beim Schlüsselbegriff “Stapler” fragt der Autor, welche Teile des Gabelstaplers (Klasse 12) denn gemeint seien und erntet zunächst ein betroffenes Schweigen, dann einen Lacher der humorigen Mandantschaft.

Gemeint sind nämlich ärztliche Instrumente der Klasse 10.

Quelle: Markenserviceblog

Trackback

no comment untill now

Sorry, comments closed.