Klasse 22 enthält im Wesentlichen Seilerwaren und Waren der Segelmacherei, Polsterfüllstoffe und rohe Gespinstfasern.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Seile und Bindfaden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– bestimmte Spezialnetze und -taschen (siehe alphabetische Warenliste);
– Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15);
– Schleier für Bekleidungszwecke (Kl. 25).

Quelle: DPMA

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