Das Markenserviceblog hat ein Beanstandungsschreiben des DPMA aus dem jahr 1950 veröffentlicht. Schon damals der gleiche Textbaustein wie heute:

Im angemeldeten Warenverzeichnis sind die Angaben „Maschinen, Maschinenteile und Strassenbaugeräte“ zu unbestimmt und deshalb unzulässig. Maschinen und Maschinenteile sind nach Ihrer Art näher zu erläutern…

,