Markenanmeldung nur mit Klassenangabe möglich

Eine Marke können Sie nicht pauschal eintragen lassen, vielmehr beantragen Sie Schutz für bestimmte Klassen von Waren oder/und Dienstleistungen. Ihre Markenanmeldung muss deshalb in jedem Fall ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, die Sie mit der angemeldeten Marke kennzeichnen möchten.
Die Begriffe sind nicht frei wählbar oder formulierbar. Sie müssen sie in standardisierter Form angeben. Die so festgelegten Begriffe sind in einer Klassifikation systematisch gruppiert.

Auch für Markenrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung bietet sich die Nutzung der Klassifikation an. Sie können beispielsweise feststellen, ob Sie mit Ihrer Markenanmeldung bestehende Rechte Dritter verletzen würden und entsprechend umdisponieren.
Zudem können Sie bei international registrierten Marken unabhängig von der Kenntnis der jeweiligen Sprache leicht feststellen, für welche Waren- oder Dienstleistungsklassen Schutz besteht.

Quelle: DPMA

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