Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Klasse Neuer Eintrag
1 Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke
5 Stammzellen für medizinische Zwecke
4 Ethanol [Treibstoff]
7 Windturbinen
8 Schmirgelfeilen
9 Musikdateien zum Herunterladen
9 Crashtest-Dummys
9 Sanduhren
9 Öfen für Laborzwecke
9 Leuchtdioden [LEDs]
11 Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]
9 Riemen für Mobiltelefone
10 Pulsmesser
11 Brotbackautomaten
14 Perlen, künstliche, zur Fertigung von Schmuck
16 Fotografien [Abzüge]
16 Dokumentenhüllen
26 Perlen, künstliche, ausgenommen zur Fertigung von Schmuck
19 Fertighäuser [Bausätze]
20 Jalousien (Innen-) für Fenster [Einrichtungsgegenstände]
20 Innenjalousien aus Stoff für Fenster
21 Papierkörbe
21 Sparbüchsen
25 Skihandschuhe
26 menschliches Haar
27 Textiltapeten
28 Modellbausätze [Spielwaren]
28 Skis und Surfbretter (speziell angepasste Taschen für-)
28 Steigklemmen [Bergsteigerausrüstung]
28 Jetons für Glücksspiele
30 Cheeseburger [Sandwichs]
32 Smoothies
35 Marketing
35 Modenschauen zu Werbezwecken (Organisation von-)
41 Modenschauen zu Unterhaltungszwecken (Organisation von-)
36 CO2-Emissionshandel [Maklertätigkeiten]
42 Bereitstellung von wissenschaftlicher Information und Beratung zum CO2-Ausgleich
44 Pflanzung von Bäumen zum Zweck des CO2-Ausgleichs
37 Bauberatung
37 Tiefbohrungen nach Öl oder Gas
39 Flaschenabfülldienste
39 Transportlogistik
40 Kryokonservierung
40 Sandstrahlen (bisher Klasse 37)
41 Coaching [Ausbildung]
41 berufliche Umschulungen
41 Musikproduktion
42 Digitalisieren von Dokumenten [Scannen]
42 Architekturberatung
42 Labordienstleistungen (wissenschaftliche-)
44 Therapiedienste
45 Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung
45 Vermietung von Tresoren

Quelle: DPMA

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Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuell gängigen und zulässigen  Formulierungen für die Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für eine  Markenanmeldung in einer Datenbank mit komfortabler Suchfunktion zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie bei der Suche die erläuternden Hinweise des Amtes. Dass eine spezielle Ware oder Dienstleistung nicht in der Datenbank enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass ein Markenschutz hierfür nicht möglich ist.

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Die „Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ (Markenklassifikation) oder kurz „Nizza-Klassifikation“: Der Begriff kommt daher, dass auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15. Juni 1957 ein Abkommen geschlossenen wurde, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte.

Sie enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) alle standardisierten und zulässigen Begriffe, die Sie für das Klassenverzeichnis Ihrer Anmeldung benötigen.
Die Warenklassen sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen.

Quelle: DPMA

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