Die Klasse 44 enthält im Wesentlichen die ärztliche Pflege, Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, erbracht durch Personen oder Unternehmen; sie enthält ebenfalls Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.

Diese Klasse enthält insbesondere:
– Medizinische Analysen im Zusammenhang mit der Behandlung von Einzelnen (wie Röntgenaufnahmen und Blutproben);
– künstliche Besamung;
– pharmazeutische Beratung;
– Aufzucht von Tieren;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Pflanzenbau wie Gartenarbeit;
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Floristik wie Blumenbinden sowie die Dienstleistungen von Landschaftsgärtnern.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Schädlingsbekämpfung (ausgenommen für landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke) (Kl. 37);
– Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen (Kl. 37);
– Krankentransporte (Kl. 39);
– Schlachten von Tieren (Kl. 40);
– Ausstopfen und Präparieren von Tieren (Kl. 40);
– Fällen und Zuschneiden von Holz (Kl. 40);
– Tierdressur (Kl. 41);
– Dienstleistungen von Fitnessklubs (Kl. 41);
– wissenschaftliche Forschungen für medizinische Zwecke (Kl. 42);
– Betrieb von Tierpflegeheimen (Kl. 43);
– Dienstleistungen von Altersheimen (Kl. 43).

Quelle: DPMA

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